Ehevertrag
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Ehevertrag

Wie fair darf die Liebe verhandelt werden?

2026 91 Aufrufe Sauerland
Ehevertrag

Wenn Paare heiraten, stehen romantische Gefühle im Vordergrund – nicht juristische Fallstricke. Doch spätestens, wenn eine Trennung im Raum steht, zeigt sich, wie wichtig klare Vereinbarungen sind. Viele Eheverträge enthalten weitreichende Verzichtsregelungen. Doch nicht alles, was Paare unterschreiben, ist am Ende auch wirksam.

 

Was Eheverträge wirklich regeln dürfen

Grundsätzlich können Ehegatten fast alle Folgen einer Scheidung vertraglich gestalten: Unterhalt, Zugewinn oder Versorgungsausgleich. Diese Freiheit hat aber Grenzen. Denn der Gesetzgeber will sicherstellen, dass niemand durch einen Vertrag so benachteiligt wird, dass der eigentliche Schutzgedanke des Familienrechts verloren geht.

Je stärker eine Klausel in den sogenannten Kernbereich der Scheidungsfolgen eingreift, desto kritischer sehen Gerichte die Vereinbarung. Besonders geschützt ist der Betreuungsunterhalt, also die finanzielle Absicherung des Elternteils, der nach der Trennung ein gemeinsames Kind betreut. Auch Alters- und Krankheitsunterhalt stehen weit oben auf der Schutzskala, weil Betroffene oft nicht mehr selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Weniger sensibel sehen Gerichte Ansprüche wie Erwerbslosen-, Aufstockungs- oder Billigkeitsunterhalt – auf sie kann eher verzichtet werden. Beim Zugewinnausgleich wiederum ist die Vertragsfreiheit besonders groß, vor allem wenn ein Ehepartner selbstständig ist und sein Unternehmen vor existenzbedrohenden Ausgleichszahlungen schützen muss.

 

Wann ein Ehevertrag unwirksam ist

In einem ersten Schritt prüfen Gerichte, ob ein Vertrag schon bei seiner Unterzeichnung sittenwidrig war. Das ist der Fall, wenn er zu einer extrem einseitigen Lastenverteilung führt – etwa wenn zentrale Schutzrechte vollständig ausgeschlossen werden, ohne dass es dafür nachvollziehbare Gründe gibt. Entscheidend sind dabei die Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses: finanzielle Lage, gemeinsamer Lebensplan, Abhängigkeiten und Beweggründe.

Eine bloße Unausgewogenheit reicht jedoch nicht aus. Wirklich problematisch wird es erst, wenn ein Partner seine stärkere Position bewusst ausnutzt – etwa, weil der andere unerfahren, wirtschaftlich schwächer oder unter Druck war.

 

Wenn der Vertrag eigentlich wirksam ist – aber in der Krise unfair wirkt

Selbst ein an sich gültiger Ehevertrag kann im konkreten Scheidungsfall unanwendbar sein. Dann greifen Gerichte zur sogenannten Ausübungskontrolle: Sie prüfen, ob sich ein Ehepartner treuwidrig auf die Vertragsklauseln beruft. Ist dies so, werden die Folgen angepasst – nicht der ganze Vertrag verworfen.

 

Fazit

Die früher beliebten „Totalverzichte“ – kein Unterhalt, kein Zugewinn, kein Versorgungsausgleich – haben heutzutage kaum noch Bestand. Stattdessen gilt: Jeder Ehevertrag braucht eine faire Balance. Wer seine Beziehung rechtlich absichern will, sollte nicht nur an die Liebe denken, sondern auch an den Alltag, der manchmal ganz anders kommt als geplant.

 

Autor Dr. Norbert Kleffmann
Titelfoto: © Viktar Vysotski – stock.adobe.com & ARAMYAN – stock.adobe.com

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